Datenschutzrechtliche Sammelklage gegen Parkabzocker

Datenschutzrechtliche Sammelklage gegen Parkabzocker

Vergangene Woche brachten wir im Namen der Artemis Legal Solutions FlexCo die ersten datenschutzrechtlichen Sammelklagen im Zusammenhang mit der Besitzstörungsfalle „Marathonweg 22“ mit einem Streitwert von insgesamt EUR 100.480 ein. Die Kronenzeitung berichtete:

Link Kronenzeitung

1. Was ist geschehen?

Zwischen März und Dezember 2024 versetzten ein paar der üblichen Verdächtigen der Abmahnbranche hunderte Menschen mit Zahlungsaufforderungen und Klagsdrohungen in Angst und Schrecken. Deren angebliches Vergehen: Auf einem praktisch nicht gekennzeichneten, aber dafür umso besser videoüberwachten Parkplatz einer Gewerbebrache zu parken, der neben einer Sporthalle für Kinder war. Pikanterweise fehlte es sowohl an der Kennzeichnung der Videoüberwachung als auch am störbaren Besitz selbst: Der Pächter war nur während zwei der neun Monate der Besitzstörungsabmahnwelle Besitzer. Endgültig skurril wurde es, als der ehemalige Pächter mit mir Kontakt aufnahm und mir erklärte, dass er für viele Handlungen und Entscheidungen der Abmahner gar keine Vollmacht erteilt habe.

2. Verstöße gegen die DSGVO

Wie so oft gab es auch bei diesem Fall eine ganze Kette datenschutzrechtlicher Verstöße. Nicht nur war die Datenverarbeitung an sich unzulässig, sie verstieß auch gegen grundlegende Datenschutzpflichten wie Datenminimierung, Transparenz- und Hinweispflichten oder die Pflicht zur Datenschutzfolgenabschätzung. Nahezu alle Opfer der Abzocke waren dadurch stark getroffen, viele berichteten von Angst, Schlaflosigkeit, Schamgefühlen.

3. Sammelklage

Und wie so oft hatte ich es mit zahlreichen Personen zu tun, die angesichts der eher überschaubaren Schadenssumme den Prozess scheuten. Die Gegenseite weiß natürlich um diese Prozessaversion – es ist ihr Geschäftsmodell -, und fragte sogar mehrfach provokant nach, wann denn endlich die Klagen kämen. Nicht aber dieses Mal: Eine frühere Mitarbeiterin, eine Data-Science-Expertin mit unternehmerischen Ambitionen, gründete die Artemis Legal Solutions FlexCo. Diese kauft den betroffenen Personen ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche ab und klagt sie gesammelt ein, vorerst nur für die ersten zehn Betroffenen, später für zahlreiche andere Personen.

Auf Basis der deutschen Rechtsprechung bewerten wir den datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch für alle Verstöße sehr konservativ mit EUR 5.000 pro Person und Klage. Das Gericht folgte uns bereits in dieser Berechnungsmethode - in einem anderen Fall verurteilte das Gericht die ZUPFDI im Jänner 2025 rechtskräftig zu einem datenschutzrechtlichen Schadenersatz von EUR 4.200.